Nutzung der Klosterstraße

Nutzung der Klosterstraße

150 150 Kreisverband Worms | Alternative für Deutschland

Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion

Nutzung der Klosterstraße zwischen Eduard-David-Straße und Gemarkung L 523 nach Fertigstellung der B 47 Südumgehung.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kessel,

die Südumgehung der B 47 soll nächstes Jahr fertiggestellt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadt:

  1. Was wurde im Planfeststellungsverfahren für die Klosterstraße zwischen Eduard-David-Straße und Gemarkung L 523 als Nutzung festgelegt?
  2. Kann bzw. soll die Klosterstraße zwischen Eduard-David-Straße und Gemarkung L 523 von Fahrzeugen genutzt werden, die nicht als Anlieger der Karl-Marx-Siedlung einzuordnen sind?
  3. Wie wird die Beschilderung des oben genannten Straßenabschnitts nach Fertigstellung des Gesamtkonzepts aussehen?
  4. Warum ist die bereits hinfällige Beschilderung noch nicht zurückgebaut?

Für die AfD Fraktion im Wormser Stadtrat

Beste Grüße,
Lutz Hasselwander