Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion
Nutzung der Klosterstraße zwischen Eduard-David-Straße und Gemarkung L 523 nach Fertigstellung der B 47 Südumgehung.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kessel,
die Südumgehung der B 47 soll nächstes Jahr fertig gestellt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadt:
- Was wurde im Planfeststellungsverfahren für die Klosterstraße, zwischen Eduard-David-Straße und Gemarkung L 523 als Nutzung festgelegt?
- Kann — bzw. soll — die Klosterstraße zwischen Eduard-David-Straße und Gemarkung L 523 von Fahrzeugen genutzt werden, die nicht als Anlieger der Karl-Marx-Siedlung einzuordnen sind?
- Wie wird die Beschilderung des oben genannten Straßenabschnitts nach Fertigstellung des Gesamtkonzeptes aussehen?
- Warum ist die bereits hinfällige Beschilderung noch nicht zurückgebaut?
Für die AfD Fraktion im Wormser Stadtrat
Mit freundlichen Grüßen,
Lutz Hasselwander